Der Bürgerschützenverein Verl - Bornholte und Sende trauert um seinen verstorbenen
Ehrenpräsidenten Heinrich Rempe
Wir haben mit Heinrich Rempe eine große Persönlichkeit, pflichtbewussten und gradlinigen Schützenbruder verloren. Heinrich Rempe war viele Jahre 2. Vorsitzender und zwei Jahrzehnte Vorsitzender des Bürgerschützenvereins Verl – Bornholte und Sende. In den Jahren seiner engagierten Arbeit hat Heinrich Rempe den Verein auf eine beachtliche Vereinsgröße und großes Ansehen gebracht. Heinrich war in seiner strengen Art aber auch ein gerechter und fröhlicher Mensch. Es gab keinen zweiten, der soviel für die zwischenmenschlichen Beziehungen getan hat wie er. Heinrich Rempe wurde mit unzähligen Auszeichnungen geehrt, eine der höchsten waren die Präsidentenplakette in Silber und die Kölner Medaille.
Er war für den Verein ein Aushängeschild, der seines gleichen sucht und ein hervorragender Vermittler. Heinrich Rempe war immer noch für den Verein da und ansprechbar.
Wir danken ihm aufrichtig für seine unermüdliche Arbeit. Die Vereinsarbeit werden wir in seinem Sinne weiterführen. Der Verein hat einen großartigen Schützenbruder verloren. Wir werden Heinrich Rempe ein ehrendes Andenken auch über seinen Tod hinaus bewahren.
Unser ganzes Mitgefühl gilt den Angehörigen, die um den Verstorbenen trauern.
Der Bürgerschützenverein Verl - Bornholte und Sende trauert um seinen verstorbenen
Chefadjutanten und Hausmeister Alfred Schlangenotto.
Wir haben mit Alfred Schlangenotto einen pflichtbewussten und gradlinigen Schützenbruder verloren. Er war für den Verein eine tragende Säule und ein hervorragender Vermittler. Alfred war bis zu seiner Erkrankung vor wenigen Monaten immer noch für den Verein da und aktiv. Er war jahrelang Adjutant und viele Jahre Chefadjutant und Hausmeister des Schützenheims.
Wir danken ihm aufrichtig für seine unermüdliche Arbeit. Der Verein hat einen großartigen Schützenbruder verloren. Wir werden Alfred Schlangenotto ein ehrendes Andenken auch über seinen Tod hinaus bewahren.
Unser ganzes Mitgefühl gilt den Angehörigen, die um den Verstorbenen trauern.